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Ausländischer Ökostrom nicht förderpflichtig

Gestern stand die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bezüglich der finanziellen Förderung erneuerbarer Energien in anderen Ländern aus. Diese Verpflichtung hätte besonders für die Deutschen sehr hohe Subventionen bedeutet, die letztendlich über die Steuern beim Privatverbraucher gelandet wären. Aus diesem Grund machten sich bereits Befürchtungen breit, es war sogar die Rede von einem Zusammenbruch der Energiewende aufgrund von fehlender Finanzierung.

Das Urteil ist zugunsten der EU-Länder ausgefallen
Vermutlich aufgrund unmöglicher Tragbarkeit der Subventionen wurde das Urteil zugunsten der EU-Länder gefällt, gezahlt werden muss nicht. Zuvor argumentierte der Generalanwalt zu Gunsten der finnischen Firma Alands Vindkraft, von der die Forderungen stammten, und viele Richter gingen eine Zeit lang mit seiner Ansicht konform, ein weiterer Grund für die Befürchtungen. Schließlich wichen die Richter wiederholt von seinen Argumentationen ab und gaben mit dem Urteil dem Land Schweden recht, das sich komplett gegen die Finnen gestellt hatte.

Wie die Förderung ausgesehen hätte:
Nach den Förderungsplänen hätten die EU-Länder nicht nur mehr Geld für importierten Ökostrom investieren müssen, sondern sich eventuell auch noch verpflichtet, diesen zu importieren. Der Umgang mit diesen Importen war erst kürzlich Thema einer Debatte zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission. Unter anderem verglich auch die Brüsseler Behörde die Zusatzgelder mit Zollabgaben, diese Aussage kam jedoch nicht genauer zur Sprache.

Bild: pixabay.com

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