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Kein Leerlauf für Kaffemaschinen

Erst Glühbirnen, dann Fernseher und Staubsauger, jetzt sind die Kaffeemaschinen dran. Mit einer neuen Regulierung will die EU-Kommission noch weiteren Stromfressern im Haushalt den Kampf an sagen. Die neue Richtlinie besagt, dass Kaffeautomaten sich nach fünf Minuten Inaktivität selbstständig ausschalten müssen und tritt bereits zum 01. Januar nächsten Jahres in Kraft.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Doch so eindeutig diese Regelung auch klingt, Ausnahmen gibt es dennoch. So können im gewerblichen Betrieb auch längere Pausenzeiten vorliegen, ohne dass sich das Gerät abschalten muss. Es muss also nicht alle fünf Minuten auch wirklich ein Kunde ins Café kommen, dafür aber alle 40 Minuten. Auch Pad- und Kapselmaschinen sowie Vollautomaten haben etwas länger Zeit – sie dürfen 30 Minuten inaktiv bleiben. Konkret bezieht sich die Fünf-Minuten-Grenze laut EU-Verordnung auf „Filtermaschinen, bei denen der Kaffee in einem isolierten Behälter aufbewahrt wird“.

Am Ende entscheidet der Nutzer

Letztendlich entscheidet in den meisten Fällen aber dennoch der Nutzer, denn die automatische Abschaltfunktion sei lediglich eine voreingestellte Wartezeit, die individuell geändert und teilweise sogar deaktiviert werden kann. Dennoch erhofft sich die EU-Kommission durch die neue Werkseinstellung bis 2020 mehr als zwei Terrawattstunden jährlich zu sparen. Es bleibt abzuwarten wie viele Nutzer diese Einstellungen letztendlich beibehalten werden.

 

Bild:  pixabay.com

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